Donnerstag, Dezember 05, 2024
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.01.2019 

1. Geltung diese AGB / Keine Verbrauchereigenschaft             

1.1. Diese AGB gelten für den Verkauf sämtlicher Waren durch die Firma M. Schilling GmbH Medical Products, In den Kappeswiesen 16, 63571 Gelnhausen (im Folgenden SCHILLING-MED). Diese AGB gelten nach erstmaliger Geltung auch für zukünftige Lieferungen und Kaufverträge mit dem Kunden, solange keine abweichenden, einvernehmlichen Vertragsbedingungen vereinbart wurden.                      

1.2. Soweit der Kunde eigene allgemeine Geschäftsbedingungen vorhält, werden diese nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses. Dies gilt auch dann, wenn solche in früherer Zeit zwischen den vertragsschließenden Parteien im Rahmen anderweit geschlossener Verträge Geltung erlangt haben sollten.     

1.3. SCHILLING-MED verkauft ausnahmslos an Unternehmer. Der Kunde versichert ausdrücklich, nicht Verbraucher im Sinne von § 12 BGB zu sein.                      

2. Vertragsschluss, Kommunikation                                         

2.1. Zum Vertragsschluss gelten folgende Regelungen:                                

2.1.1. Angebote von SCHILLING-MED verstehen sich ausnahmslos als invitatio ad offerendum, also als Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Basis dieser AGB seitens des Kunden.       

2.1.2. Nur der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Kauf ab. Damit erklärt er zugleich sein Einverständnis mit der Geltung dieser AGB.                                               

2.1.3. Erst mit Annahme des verbindlichen Vertragsangebots des Kunden durch SCHILLING MED kommt ein Kaufvertrag zustande. Dies erfolgt entweder ausdrücklich, z.B. durch Übersendung einer Auftragsbestätigung. Oder aber konkludent durch Übergabe der bestellten Ware an den Kunden oder einen von diesem benannten Empfänger der Ware, oder durch Aufgabe der bestellten Ware an ein Transportunternehmen.                                                        

2.1.4. SCHILLING-MED ist ohne Vorliegen oder Angabe eines Grundes berechtigt, das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages nicht anzunehmen, da SCHILLING-MED keinem Kontrahierungszwang unterliegt. SCHILLING-MED wird die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Kaufangebots innerhalb angemessener Frist, in der Regel binnen 14 Tagen nach Eingang des Angebots treffen und diese dem Kunden mitteilen. Bis zum Ablauf von 4 Wochen nach Eingang des Angebots bleibt der Kunde an sein Vertragsangebot gebunden.                                                 

2.2. Die Parteien anerkennen, dass Willenserklärungen wirksam auch über ungesicherten E-Mail-Verkehr abgegeben werden können. Zu diesem Zweck werden beide Vertragspartner alle eingehenden E-Mails, welche vertragsrelevante Willenserklärungen enthalten, als eingegangen bestätigen, ebenfalls per E-Mail oder auf anderem Wege.                                                      

2.3. Verbindliche Willenserklärungen für SCHILLING-MED können nur durch die jeweils aktuell im Handelsregister eingetragenen, vertretungsberechtigten Personen abgegeben werden.               

3. Vertragsinhalt / Zugesicherte Eigenschaften / Höhere Gewalt                           

3.1. Beschreibungen der Produkte von SCHILLING-MED sowie fotografische oder zeichnerische Darstellungen hierzu sind unverbindlich. Sie stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarungen. Abweichungen vom vereinbarten Vertragsgegenstand durch SCHILLING-MED, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder in ihrer Summe Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung des Vertragsgegenstands, auch teilweise, durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 

3.2. Soweit es dem Kunden auf bestimmte Eigenschaften der zu erwerbenden Produkte ankommt, ist er gehalten, rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages eine entsprechende Nachfrage bei SCHILLING-MED zu halten. Die Vereinbarung einer zugesicherten Eigenschaft oder einer Beschaffenheitsvereinbarung bedarf sodann der individuellen, schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.                 

3.3. Angaben über Ausführungsfristen sind stets unverbindlich. Andernfalls bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Individualvereinbarung der Parteien; in diesem Fall gilt ergänzend Folgendes:    

3.3.1. Witterungsverhältnisse oder sonstige unvorhersehbare oder unverschuldete Umstände (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse oder behördliche Maßnahmen), die eine rechtzeitige Leistungserbringung nicht oder nur mit unzumutbaren zusätzlichen Risiken möglich machen, führen nach Wahl von SCHILLING-MED zu einem vertraglichen Rücktrittsrecht oder einem Anpassungsrecht des Vertrages dahingehend, dass nur zumutbare Leistungen in zumutbarer Zeit erbracht werden müssen. Eine außerordentliche Kündigung oder sonstige Rechte des Kunden können auf solche Umstände nicht gestützt werden.  Das gilt auch für Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder sonstigen Genehmigungsverfahren, wie z.B. nationalen oder internationalen Exportkontrollbestimmungen, Embargos oder sonstigen Sanktionen.                                                                           

3.3.2. Kann SCHILLING-MED den Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht oder nicht rechtzeitig oder nur mit Mehrkosten erfüllen, trägt der Kunde sämtliche insoweit entstehenden Risiken sowie zusätzliche Kosten.                                                                                  

3.4. Soweit dem Kunden auf eine Gesamtbestellung Teillieferungen zumutbar sind, bleibt es SCHILLING-MED vorbehalten, den Vertrag durch angemessene Teillieferungen zu erfüllen.     

3.5. SCHILLING-MED schuldet nicht das Überbringen oder Versenden der Vertragsware an den Kunden, soweit dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.   

3.6. Beratungen schuldet SCHILLING-MED nur bei schriftlicher Individualvereinbarung und gegen angemessene Zusatzvergütung. Davon unberührt bleiben Produkteinweisungen und Produktinformationen durch SCHILLING-MED sowie alle gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Beratungen.                        

3.7. SCHILLING-MED steht nicht dafür ein, dass die Vertragsware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt, soweit diese nach den Spezifikationen und/oder den Informationen, Unterlagen, Daten sowie dem Material oder Weisungen des Kunden hergestellt, verkauft und/oder geliefert wird.          

3.8. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er die Eignung der bestellten Produkte für die von ihm vorgesehenen Zwecke – im Rahmen der vertraglich geschuldeten Verwendbarkeit – geprüft hat und als gegeben ansieht.                                                                                              

4. Vertragsbeendigung / Rücktrittsrechte

4.1. Kann SCHILLING-MED eine bestätigte Warenlieferungsverpflichtung ohne eigenes Verschulden nicht erfüllen, insbesondere bei Nichtlieferung der Vertragsware oder Teilen oder Vorprodukten hiervon an SCHILLING-MED selbst, ist SCHILLING-MED zum Rücktritt vom geschlossenen Vertag berechtigt. Dies gilt auch für alle sonstigen Fälle, in denen SCHILLING-MED den Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht vertragsgemäß erfüllen kann.      

4.2. Lehnt ein Kunde die Vertragserfüllung endgültig ab oder nimmt er die Vertragsware nach Ablauf vertraglich vereinbarten Frist ganz oder teilweise nicht ab, ohne dass ihm ein entsprechendes Recht zur Seite steht, ist SCHILLING-MED berechtigt, vom Vertrag in diesem Umfange zurückzutreten. In diesem Fall schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung des weggefallenen Vertragsvolumens abzüglich ersparter Kosten; dieser Betrag wird als Erfüllungsschaden pauschal auf 75 % der hierfür vereinbarten Vergütung bemessen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass die ersparten Aufwendungen von SCHILLING-MED mehr, als 25 % dieser Vergütung betragen.   

5. Abholung durch den Kunden / Gefahrübergang                                       

5.1. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, schuldet der Kunde die Abholung der Vertragsware (Holschuld).                                                                

5.2. Gilt zwischen den Parteien die Holschuld als vereinbart, wird der Kunde benachrichtigt, wenn die Bestellung zur Abholung bereitsteht. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Vertragsware innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung abzuholen.                        

5.3. Holt der Kunde die Vertragsware innerhalb vorgenannter First nicht ab, behält sich SCHILLING-MED das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten, oder die Ware an den Kunden auf dessen Kosten zu versenden, wobei dann die Versendungskaufregeln gemäß nachfolgender Ziffer 6. gelten, insbesondere im Hinblick auf die Tragung des Risikos der Verschlechterung oder des Untergangs der Vertragsware durch den Kunden ab dem Zeitpunkt, in dem SCHILLING-MED die Vertragsware auf den Versandweg gebracht hat. Darüber hinaus gelten die Regelungen in Ziffer 4.2. entsprechend. Weiterhin trägt der Kunde in diesen Fällen die entstehenden Lagergebühren. Diese betragen, soweit nicht der Kunde das Entstehen geringerer Kosten nachweist, je angefangenem Monat 1 % des Verkaufswerts der einzulagernden Ware.                                                                             

5.4. Die Gefahr geht mit Übergabe oder entsprechend Ziffer 6.5. an den Kunden über.            

6. Versendung und Versicherbarkeit / Gefahrübergang             

6.1. Sofern zwischen den Parteien die Versendung der Vertragsware (Schickschuld) schriftlich vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Ziffern 6.2. bis 6.5.                      

6.2. SCHILLING MED bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen die Versendungsart (Flug, LKW-Transport, Beauftragung von Fremdspeditionen oder andere).            

6.3. Ferner ist SCHILLING MED berechtigt, bestellte Vertragsware von Dritten an den Kunden oder an den vertraglichen Empfänger der Vertragsware liefern zu lassen.               

6.4. Die Kosten einer Versendung durch SCHILLING MED trägt der Kunde im erforderlichen Umfang, soweit nicht die Parteien hiervon abweichend etwas anderes schriftlich vereinbart haben.                     

6.5. Die Gefahr und das Risiko der Verschlechterung sowie des Untergangs auf dem Weg zum Kunden geht bei Versendung auf den Kunden über, sobald SCHILLING-MED die Vertragsware auf den Versandweg gebracht hat. Der Kunde kann bei der Bestellung aber die Versicherung der Versendung auf seine Kosten erbitten; in diesem Fall erhält er ein individuelles Angebot von SCHILLING-MED.       

7. Zahlung, Verzug und Eigentumsvorbehalt                           

7.1. Alle von SCHILLING MED übermittelten Angebote oder anderweit mitgeteilten Preise sind freibleibend. Sofern die von SCHILLING-MED übermittelten oder mitgeteilten Preise Vertragsinhalt werden, verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich aller Fracht- und Zollkosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.            

7.2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Bereitstellung der Ware (bei der Holschuld) oder ab Aufgabe zur Versendung (bei vereinbarter Schickschuld) zur Zahlung fällig, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungseingängen kommt es auf die Gutschrift bei SCHILLING-MED an, nicht auf die rechtzeitige Absendung des Geldes.                                            

7.3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug und hat entstehende Verzugsschäden zu tragen, wie z.B. Inkassokosten, Zinsen und Anwaltskosten.                                

7.4. Wird nach Abschluss des Vertrages durch SCHILLING-MED nachgewiesen oder ist es offenkundig oder aufgrund von öffentlichen Informationen wahrscheinlich, dass der Kunde die Kaufpreiszahlungsansprüche mangels Leistungsfähigkeit nicht erfüllen kann oder aber diese gefährdet sind, ist SCHILLING-MED berechtigt, noch ausstehende Lieferungen der Vertragsware nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu liefern oder auszuhändigen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so besteht für SCHILLING-MED bezüglich des gesamten Vertrages oder Teilen hiervon nach seiner Wahl ein Rücktrittsrecht. Ergänzend gilt Ziffer 4.2. entsprechend.  

8. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt 

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die übergebene oder gelieferte Ware Eigentum von SCHILLING-MED. Der Eigentumsvorbehalt besteht solange fort, bis der Kunde nachweist, dass die Ware vollständig bezahlt ist.  

8.2. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, gilt folgendes:   

8.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl sowie gegen Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Verkaufswert zu versichern.

8.2.2. Übergebene oder gelieferte Ware ist vom Kunden sowohl zum Erhalt ihrer Sterilität, als auch zum Erhalt von Gewährleistungsansprüchen gegenüber SCHILLING MED fachgerecht zu lagern und, sofern erforderlich, fachgerecht zu versenden. Fach-gerechte Lagerung und Versendung bedürfen der Beachtung folgender Vorgaben: 

Beim Lagern, dem Transport sowie beim Öffnen des Sterilbarrieresystems sind alle Risiken der Kontamination bestmöglichst und nach jeweils aktuellem Stand der Erkenntnisse zu begrenzen durch die Wahl geeigneter Verpackung, Beachtung aller Lagerbedingungen für Sterilgut, insbesondere die Sicherstellung einer Lagerung trocken, staubgeschützt oder staubarm, lichtgeschützt, geschützt vor Beschädigung, geschützt vor mechanischen Einflüssen. Lagern und Transportieren erfolgen bei max. 25 °C und geschützt vor extremen Temperaturschwankungen, ferner getrennt von unsterilen Produkten, sauber und frei von Ungeziefer. Alle Lagerräume und -Flächen einschließlich aller angrenzenden Wände, der Fußboden und die Decke müssen glatt, leicht zu reinigen und zu desinfizieren, d.h. wischbeständig sein. Sie müssen frei von Rissen sein, Farbe darf nicht abblättern. Um eine ordnungsgemäße Reinigung des Fußbodens zu gewährleisten, muss die unterste Ebene eines Regales einen ausreichenden Bodenabstand von mindestens 30 cm Bodenfreiheit aufweisen. 

8.2.3. Ferner hat der Kunde SCHILLING-MED unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, SCHILLING-MED die gerichtlichen und außergerichtlichen Aufwendungen einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Kunde für jeden diesbezüglichen Ausfall.

8.2.4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an SCHILLING-MED in Höhe der vereinbarten Brutto-Vergütung ab; SCHILLING-MED nimmt diese Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.  

8.2.5. Der Kunde bleibt zur Einziehung seiner Forderung auch nach der Abtretung widerruflich ermächtigt. Die Befugnis von SCHILLING-MED, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. SCHILLING-MED wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder die Voraussetzungen der Ziffer 7.4. vorliegen.

8.2.6. Die Be- und Verarbeitung oder die Umbildung der Vertragsware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für SCHILLING-MED. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden bezüglich der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vertragsware mit anderen, SCHILLING-MED nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt SCHILLING-MED Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes seiner Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde SCHILLING-MED anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Miteigentum für SCHILLING-MED verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von SCHILLING-MED gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an SCHILLING-MED ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; SCHILLING-MED nimmt auch diese Abtretung schon jetzt an.

8.3. Der Kunde wird sämtliche Maßnahmen zur Sicherung und Dokumentation des Eigentumsvorbehalts vornehmen, soweit dies, insbesondere nach den Vorschriften ausländischer Rechtsordnungen, zur Wahrung der Rechte von SCHILLING-MED erforderlich ist.

8.4. SCHILLING-MED ist verpflichtet, bestehende Sicherungsrechte nach eigener Wahl insoweit freizugeben, als deren Umfang die zu sichernde Forderung um mehr als 25 % übersteigt.

9. Gewährleistungsansprüche / Prüf- und Rügepflicht / Ausschlussfristen             

9.1. Den Kunden trifft als zwingende Voraussetzung zum Erhalt jedweder Gewährleistungsansprüche eine sofortige Prüfungs- und Rügepflicht aller erbrachten Leistungen im Sinne von Ziffer 11.1. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ferner die vom Kunden nachzuweisende Einhaltung aller ihm obliegender Verhaltenspflichten, wie in Ziffern 8.2.1. und 8.2.2. beschrieben.

9.2. Dem Kunden stehen vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer 9.1. die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen zu: 

9.2.1. Bei Vorliegen von Mängeln hat SCHILLING-MED zunächst das zweimalige Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Eine angemessene Frist beträgt in der Regel mindestens 14 Tage. 

9.2.2. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von SCHILLING-MED durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung.

9.2.3. Bei Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ersatzlieferung auf Kosten von SCHILLING-MED zurückzusenden. 

9.2.4. Auch mangelhafte Ware ist von sämtlichen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, wenn sie nicht den Vorgaben zu Lager- und Verhaltensregeln gemäß Ziffern 8.2.1. und 8.2.2. entsprechend behandelt wurde, und dies nicht vom Kunden nachgewiesen wurde.

9.2.5. In Ansehung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden gilt jede Teillieferung als eigenständige Leistung von SCHILLING-MED. 

9.3. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

9.4. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziffern 5.4. bzw. 6.5.   

10. Pflichten von SCHILLING-MED                                         

10.1. SCHILLING-MED schuldet die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

10.2. SCHILLING MED wird alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen beachten, insbesondere:            

10.2.1. DIN EN ISO 9001
10.2.2. DIN EN ISO 13485
10.2.3. DIN EN ISO 14971
10.2.4. Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte 
10.2.5. Richtlinie 98/79/EWG des europäischen Parlaments und Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika 
10.2.6. Medical Device Regulation 2017 EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) – veröffentlicht am 25. Mai 2017
10.2.7. Medizinproduktgesetz; Ausfertigungsdatum 02.08.1994  
10.2.8. Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung; Ausfertigungsdatum 24.06.2002
10.2.9. Medizinprodukte -Betreiberverordnung 

11. Pflichten des Kunden                                                           

11.1. Der Kunde hat die Pflicht, die Vertragsware unverzüglich nach Erhalt umfassend zu prüfen und erkennbare Mängel ebenso unverzüglich vollständig und schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel an der Kaufsache sind innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu melden, verborgene Mängel müssen 7 Tage nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Offen zu Tage tretende Beschädigungen der Ware, die schon bei Empfang ersichtlich sind, sowie jedwede Verpackungsschäden sind gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu beanstanden; ferner ist zeitgleich auch SCHILLING-MED zu informieren.        

11.2. Der Kunde wird die Vertragsware (insbesondere zum Erhalt von Gewährleistungsansprüchen) mindestens für die Dauer der Geltung des Eigentumsvorbehalts und des verlängerten Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 8. sämtliche Verhaltensmaßregen gemäß der Ziffern 8.2.1. und 8.2.2. beachten.  

11.3. Der Kunde verpflichtet sich, folgende Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsware jeweils unverzüglich SCHILLING MED mitzuteilen:

11.3.1. Der Kunde wird alle Vorgaben und Handlungsanweisungen der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika beachten, insbesondere diejenigen zu Kapitel II (Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Vigilanz und Marktüberwachung). Der Kunde wird vor allem jedes schwerwiegende Vorkommnis im Zusammenhang mit Produkten mitteilen, die auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, außer erwarteter Nebenwirkungen, die in den Produktinformationen eindeutig dokumentiert, in der technischen Dokumentation quantifiziert und Gegenstand der Meldung von Trends gemäß Artikel 88 der vorstehenden Verordnung sind;

11.3.2. Der Kunde wird jede Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld im Zusammenhang mit auf dem Unionsmarkt bereitgestellten Produkten mitteilen, einschließlich der in Drittländern ergriffenen Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld in Bezug auf ein Produkt, das auch auf dem Unionmarkt legal bereitgestellt wird, sofern sich der Grund für die Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld nicht ausschließlich auf das Produkt beziehen, das in dem betreffenden Drittland bereitgestellt wird.

11.3.3. Der Kunde hat SCHILLING-MED über darüber hinaus gehende, jedwede mögliche Risiken, die bei der vertragsgemäßen Verwendung der Vertragsware erkennbar werden, stets vollständig und unverzüglich zu informieren. 

11.4. Der Kunde wird beachten, dass es verboten ist, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen oder anzuwenden, wenn

11.4.1. der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter bei sachgemäßer Anwendung, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften vertretbares Maß hinausgehend unmittelbar oder mittelbar gefährden oder 

11.4.2. das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist.      

11.5. Darüber hinaus wird der Kunde jedwede sonstige Auffälligkeit im Zusammenhang mit der Vertragsware unverzüglich SCHILLING MED berichten. 

11.6. Der Kunde verpflichtet sich, soweit er von SCHILLING-MED Warn- oder Anwendungshinweise erhalten hat, diese bei Weitergabe der Vertragsware an jeden Dritten vollständig und dokumentiert weiter zu geben.   

11.7. Ab Gefahrübergang im Sinne von Ziffer 5.4. oder Ziffer 6.5. verpflichtet sich der Kunde, die Rückverfolgbarkeit der von ihm in den Markt gebrachten Medizinprodukte sicherzustellen und den Verpflichtungen der MDD 93/42/EEC nachzukommen. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands verpflichtet er sich weiterhin, die jeweiligen Bestimmungen zur Registrierung und zur Rückverfolgbarkeit im jeweiligen Land zu beachten.                                                                 

11.8. Der Kunde wird SCHILLING-MED jeweils unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass die Vertragsware auch nur möglicherweise gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen könnte oder tatsächlich verletzt oder Dritte möglicherweise die gewerblichen Schutzrechte von SCHILLING-MED verletzen könnten oder verletzen.                                                           

11.9. Der Kunde ist verpflichtet und alleine dafür verantwortlich, alle erforderlichen nationalen und internationalen Genehmigungen zur vertragsgemäßen Durchführung des Vertrags rechtzeitig beizubringen und den zuständigen Stellen vorzulegen. 

12. Haftung / Freistellung                                                             

12.1. Jedwede Haftung von SCHILLING-MED setzt voraus, dass der Kunde seinen vertraglichen und gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß Ziffer 11.1. rechtzeitig und vollständig nachgekommen ist. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder ordnungsgemäße, fristgerecht Anzeige, ist eine Haftung von SCHILLING-MED insoweit ausgeschlossen. Das gilt für alle erkennbaren Mängel.   

12.2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, auch nach den Vorschriften aus dem Produkthaftungsgesetz, bestehen nur, soweit sie auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von SCHILLING-MED, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie gemäß der nachfolgenden Ziffern 12.3. bis Ziffer 12.5. Im Übrigen ist eine Haftung von SCHILLING MED ausgeschlossen.

12.3. SCHILLING-MED haftet für Schäden aus der grob fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten, also deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, insoweit jedoch nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.  

12.4. Die Haftung von SCHILLING-MED ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Änderung oder Behandlung der Vertragsware, sowie für Mängel, die auf normalem Verschleiß beruhen oder durch den Transport verursacht wurden. 

12.5. In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von SCHILLING-MED für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den Vertragswert beschränkt. 

12.6. Die Haftung von SCHILLING-MED ist in allen Fällen beschränkt auf eine Gesamtsumme von € 5.000.000,00. 

12.7. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben im Übrigen unberührt.

12.8. Der Kunde verpflichtet sich, SCHILLING-MED und verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und Beauftragten von allen Ansprüchen, die aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch von SCHILLING-MED gegebenen Informationen, Unterlagen, Daten oder Materialien entstehen, freizustellen, es sei denn, SCHILLING-MED oder dessen verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, leitenden Angestellten oder Geschäftsführer haben vorsätzlich gehandelt. Der Kunde verpflichtet sich ferner, SCHILLING-MED von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Beschädigung der Produkte während des Gebrauchs, der Lagerung oder der Benutzung der Produkte durch den Kunden oder einer nicht sachgemäßen Verwendung der Produkte resultieren, sofern der Schaden nicht durch einen Mangel der Vertragsware verursacht wurde, für den SCHILLING-MED allein oder weit überwiegend verantwortlich ist. 

12.9. Die Regelungen der vorstehenden Ziffern 12.1. bis 12.8. gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen von SCHILLING-MED, wenn Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis direkt gegen diese geltend gemacht werden.     

13. Datenschutz 

13.1. Hinweise zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung/Widerrufliche Einwilligung.

13.1.1. Sobald der Kunde mit SCHILLING MED in Vertragsverhandlungen eintritt, erhebt SCHILLING MED folgende Informationen: 
Firmenname des Kunden, Anrede, Vorname und Nachname aller vertretungsberechtigten oder handelnden Personen, eine oder mehrere E-Mail-Adressen, die auch Namen oder Namensbestandteile enthalten können, die Anschrift, Telefonnummern (Festnetz und/oder Mobilfunk) sowie alle weiteren Informationen, die ab der ersten Anbahnung eines Vertragsverhältnisses  notwendig oder im Sinne des (sich anbahnenden) Vertragsverhältnisses sinnvoll sein können.

13.1.2. Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um den Kunden einwandfrei identifizieren zu können; zur Korrespondenz mit ihm; zur Rechnungsstellung sowie zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen wechselseitiger Natur.   

13.1.3. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesamten mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit dem Kunden und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den vorgenannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung aller geschäftlicher Anfragen des Kunden sowie für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich.

13.1.4. Die für die Geschäftsbeziehung von SCHILLING MED erhobenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass SCHILLING-MED nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Kunde in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat.

13.1.5. Der Kunde erteilt mit der Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages mit SCHILLING-MED ausdrücklich seine jederzeit widerrufliche Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten gemäß Ziffern 13.1.1. bis 13.1.4.

13.2. Weitergabe von Daten an Dritte

13.2.1. Eine Übermittlung der oben unter Ziffer 13.1. genannten Daten des Kunden an Dritte zu anderen als den dort aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

13.2.2. Soweit eine Weitergabe von Daten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist, werden die oben genannten Daten auch an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an weitere Vertragsbeteiligte, an Hersteller oder Lieferanten von SCHILLING MED, ferner an Steuerberater oder an sonst zur Verschwiegenheit Verpflichtete, an Gerichte und andere öffentliche Behörden, soweit diese einen Rechtsanspruch oder ein berechtigtes Interesse haben oder dies im berechtigten Interesse von SCHILLING-MED liegt. 

13.3. Rechte des Kunden 

Der Kunde hat das Recht,

13.3.1. gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber SCHILLING MED zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass SCHILLING MED Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;

13.3.2. gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von SCHILLING MED verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

13.3.3. gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

13.3.4. gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung seiner bei SCHILLING MED gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

13.3.5. gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten vom KUNDEN bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Kunde aber deren Löschung ablehnt und SCHILLUNG MED diese Daten nicht mehr benötigt, der Kunde jedoch diese zur Geltendmachung, der Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder der Kunde gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;

13.3.6. gemäß Art. 20 DSGVO seine personenbezogenen Daten, die er SCHLLING MED bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;

13.3.7. gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

13.4. Widerspruchsrecht 

13.4.1. Sofern personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus der besonderen Situation des Kunden ergeben.

13.4.2. Möchte der Kunde von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, kann er dies auf folgenden Wegen tun: 

per E-Mail an:     Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!              
per Telefax an:    +49-6051-68428                                         
per Post an:        M. Schilling GmbH, In den Kappeswiesen 18, 63571 Gelnhausen                           

13.5. Gesetzesvorbehalt 

Die Ausführungen in Ziffern 13.1. bis 13.4. folgen ausnahmslos gesetzlichen Pflichten und derzeitigem Rechtsverständnis. Soweit die Pflichten von SCHILLING-MED aus Rechtsgründen geringeren Umfangs sind, behält sich SCHILLING-MED vor, eine Vertragsanpassung zu fordern, zu welcher der Kunde verpflichtet ist. Sollten die gesetzlichen Pflichten sich ausweiten, wird SCHILLING-MED auch diese beachten.

14. Geheimhaltungspflichten

14.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliches ihm anlässlich eines (beabsichtigten) Vertragsschlusses bekannt gewordene Know-how von SCHILLING-MED ausnahmslos im Sinne eines tatsächlich geschlossenen Vertrags zu verwenden und darüber hinaus vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis hiervon erlangen, soweit nicht zuvor eine schriftliche Zustimmung von SCHILLING-MED vorliegt.

14.2. Die Verpflichtungen zur Verschwiegenheit gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses der Parteien unbeschränkt fort.

15. Urheberrecht/Sonstiges

15.1. Sofern von den Parteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart, werden mit diesem Vertrag keine Urheber-, Marken- oder Gebrauchsmusterrechte übertragen oder diesbezügliche Lizenzen oder Unterlizenzen gewährt. Das gilt auch für jegliches Know-how und sonstige gewerblichen Schutzrechte von SCHILLING-MED oder einer seiner Lieferanten oder Hersteller. 
Auch an allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behält SCHILLING-MED alle  Eigentums- und Urheberrechte. Diese Unterlagen dürfen nur auf Grund einer ausdrücklichen erteilten, schriftlichen Zustimmung von SCHILLING-MED Dritten zugänglich gemacht werden.          

15.2. Soweit SCHILLING-MED zur Vertragserfüllung geschützte Technologie oder sonstige Rechte des Kunden gemäß vorstehender Ziffer 15.1. benötigt, überträgt der Kunde SCHILLING-MED hiermit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzbares sowie kostenfreies Nutzungsrecht hieran.

15.3. Der Auftragnehmer darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SCHILLING-MED bei Dritten, insbesondere werbend, auf die bestehende Geschäftsverbindung hinweisen.

15.4. Die Aufrechnung jedweder Ansprüche des Kunden gegen Ansprüche von SCHILLING-MED ist nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten und anerkannten Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsgrund beruht.

16. Schlussbestimmungen 

16.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen SCHILLING-MED und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus allen Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und SCHILLING-MED ist D 63571 Gelnhausen.

16.3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie der Ausspruch einer Kündigung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Dies gilt jedoch nicht im Falle ausdrücklicher Individualabreden im Sinne von § 305 b BGB.

16.4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der ganz oder teilweisen Unwirksamkeit verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle der entfallenen Klausel eine anderweitige Vertragsbestimmung zu treffen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der entfallenen Klausel möglichst nahe kommt; ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke.

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